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Auf die Rente aus der Pensionskassen zu verzichten und stattdessen das Kapital auszahlen zu lassen, ist mit zahlreichen Risiken verbunden. Ein Teil des Altersguthabens sollte deshalb als Rente bezogen werden.
Martin Wechsler
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Kapital oder Rente? Wer auf Sicherheit bedacht ist, für den stellt sich diese Frage gar nicht. Die Lösung lautet: Kapital und Rente!
Kurz vor der Pensionierung muss jeder Versicherte bestimmen, ob er eine monatliche Rente oder sein gesamtes Pensionskassengeld beziehen will. Wichtige Entscheidungskriterien sind die verbleibende Lebenserwartung, die Absicherung von Ehepartnern und Nachkommen, die Steuerbelastung und die Höhe des Umwandlungssatzes. Meist wird der zentrale Aspekt der Sicherheit zu wenig beachtet.
Die Rente bietet gegenüber dem Kapitalbezug mehrfache Sicherheit. Sie ist lebenslänglich garantiert, und der Ehepartner erhält nach dem Tod des Versicherten 60 Prozent der Rente. Das Kapital ist bei der Pensionskasse optimal geschützt. Denn als grosse institutionelle Investoren können Pensionskassen das Kapital breiter diversifiziert und zu besseren Konditionen anlegen als der einzelne Versicherte. Falls eine Pensionskasse in Konkurs geht, finanziert der eidgenössische Sicherheitsfonds die Rente. Versicherte, die ihr Pensionskassengeld in Eigenregie anlegen, müssen sämtliche Risiken des Kapitalmarktes selbst tragen.
Versicherte, die sich finanziell absichern und dennoch über freies Vermögen verfügen möchten, können Rentenbezug und Kapitalauszahlung kombinieren. Diese Option bieten heute die meisten Pensionskassen. Aus AHV-Rente und Pensionskassenrente zusammen sollten die laufenden monatlichen Verpflichtungen gedeckt sein. Auch jene für den Ehepartner, falls der Versicherte verstirbt. Der verbleibende Teil des Altersguthabens wird als Kapital bezogen.
Seminare und Anlässe zur Pensionierung gibt es zahlreiche, die Berater warnen vor dem Rentenverlust wegen der Teuerung. Verschwiegen wird allerdings, dass jeder Stiftungsrat regelmässig über einen Teuerungsausgleich für die Rentner befindet. Im Fall einer komfortablen Überdeckung ist er auch zu gewähren. Das Interesse dieser Berater an vielen Kapitalbezügern lässt sich wohl eher dadurch erklären, dass sie meist Anlageprodukte vertreiben. Selbstverständlich mit lukrativen Provisionen. Jeder Versicherte sollte sich sehr gut überlegen, wie und wo er sein über Jahrzehnte angespartes Pensionskassengeld für den Rest seines Lebens investiert. Sicher ist: Bei der Pensionskasse ist es am besten aufgehoben.
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