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Gut gewählt, gut besteuert

Aktiengesellschaft, GmbH oder Einzelfirma? Wer eine Firma gründen will, muss wissen, welche steuerliche Belastung mit der jeweiligen Rechtsform verbunden ist. Zu beachten gilt es aber auch Grundsätze, was den Ort der Besteuerung angeht.

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  • Der Lohn aus einem Anstellungsverhältnis, auch mit der eigenen AG oder GmbH, ist vollumfänglich am Wohnsitz zu versteuern.
  • Die eigene AG oder GmbH hat am Geschäftssitz ihren Gewinn zu versteuern, bevor dieser als Dividende ausgeschüttet werden kann (wirtschaftliche Doppelbelastung).
  • Wertschriftenerträge, Darlehenszinsen und andere Erträge wie die Dividendenausschüttungen der eigenen AG oder GmbH sind ebenfalls am Wohnsitz zu versteuern.
  • Der Gewinn einer Einzelfirma ist vollumfänglich am Geschäftssitz zu versteuern.
  • Bei Kollektiv- und Kommanditgesellschaften wird ein Teil des Unternehmensgewinns als fiktives Lohneinkommen am Wohnort besteuert. Je höher der Unternehmensgewinn ist, desto mehr davon ist am Geschäftssitz zu versteuern.
  • Immobilienerträge werden ausschliesslich am Liegenschaftenort besteuert.














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