Guten Tag,
Mit einem Gutachten lässt sich die eigene Position noch besser verteidigen. Bis so viele Gutachten vorliegen, dass nichts mehr klar ist.
Florence Vuichard
Die Geschäfte des umtriebigen Ex-Raiffeisen-Lenkers Pierin Vincenz haben eine ganze Flut von Gutachten ausgelöst: Acht Stück sind es bis heute – unter anderem von Peter Forstmoser, Claudio Loderer und Bruno Gehrig. Auftraggeberin war meist die Raiffeisen, einmal Aduno und einmal die Finanzmarktaufsicht.
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Ganze 37 Seiten umfasst das Gutachten, das der Rechtsprofessor Peter Forstmoser 2009 erstellt hat. 37 Seiten, die aufzeigen, dass «das Verhalten» des damaligen Raiffeisen-Lenkers Pierin Vincenz «im Lichte der allgemeinen Sorgfalts- und Treuepflicht nicht zu beanstanden war». 37 Seiten – bestellt von Raiffeisen, zugunsten von Raiffeisen.
Konkret untersucht wurde in der besagten Expertise die Doppelrolle von Vincenz beim Kauf der Minifirma Commtrain Card Solutions durch die Raiffeisen-Tochter Aduno, sass doch der Banker als Raiffeisen-Chef und Aduno-Präsident sowohl im Käufer- als auch als heimlicher Commtrain-Mitbesitzer im Verkäufer-Lager. Weil sich Vincenz jedoch beim Deal «völlig passiv» verhalten habe, wie Forstmoser festhält, sei ihm nichts vorzuwerfen. Das war aber nur möglich, weil dessen Mitstreiter und heimlicher Commtrain-Co-Aktionär Beat Stocker als Aduno-Chef den Kauf pushte. Ein Umstand, der nicht durchleuchtet wurde.
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Mittlerweile sassen die beiden beinahe vier Monate in Untersuchungshaft, die Anklage steht kurz bevor. Und in der Causa Raiffeisen liegen nicht weniger als acht Gutachten vor. Es ist nicht einfach, den Überblick zu bewahren.
Damien Piller und sein Kampf gegen die Migros-Zentrale: 24 Jahre hat der Freiburger Immobilienkönig Damien Piller die Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg präsidiert. Sein Abgang wurde begleitet von Selbstbereicherungsvorwürfen, Strafanzeigen und mehreren Gutachten.
Blaise KormannDamien Piller und sein Kampf gegen die Migros-Zentrale: 24 Jahre hat der Freiburger Immobilienkönig Damien Piller die Migros-Genossenschaft Neuenburg-Freiburg präsidiert. Sein Abgang wurde begleitet von Selbstbereicherungsvorwürfen, Strafanzeigen und mehreren Gutachten.
Blaise KormannZiemlich unübersichtlich ist auch die Gutachten-Schlacht im Kampf der Migros-Zentrale gegen Damien Piller, den langjährigen Präsidenten der Genossenschaft Neuenburg-Freiburg, dessen Amtszeit mittlerweile abgelaufen ist. Die Migros warf ihm vor, beim Bau von zwei Filialen Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Sie liess beim Strafrechts- und Korruptionsexperten Mark Livschitz ein Gutachten erstellen – und reichte schliesslich Strafanzeige ein. Die Direktion der Genossenschaft Neuenburg-Freiburg doppelte mit einem eigenen Gutachten nach – bestellt bei den Wirtschaftsprüfern von KPMG. Piller wiederum antwortete seinerseits mit Strafanzeigen – und einem weiteren Gutachten.
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Drittes Beispiel: Als das CS-Beschattungstheater und der damit verbundene Hahnenkampf zwischen dem damaligen Chef Tidjane Thiam und seinem Nachbarn Iqbal Khan immer groteskere Züge annahmen, gab Verwaltungsratspräsident Urs Rohner bei den Anwälten der CS-Hauskanzlei Homburger eine Untersuchung in Auftrag, um herauszufinden, wer den Beschattungsauftrag erteilt hatte und wer alles davon wusste.
Die Schuldigen wurden gefunden und mussten die Bank verlassen, Thiam wurde entlastet, und Rohner konnte, gewappnet mit dem Homburger-Papier, von einem «isolierten Einzelfall» reden – allerdings nur für ein paar Tage, bis die «NZZ» aufdeckte, dass die CS zuvor bereits ihren früheren Personalchef Peter Goerke hatte beschatten lassen.
Urs Rohner und die CS-Beschattungsaffäre: In der CS-Beschattungsaffäre, die im Herbst 2019 publik wurde, gibt Verwaltungsratspräsident Urs Rohner bei der damaligen Hauskanzlei Homburger eine Untersuchung in Auftrag.
Anna-Tia Buss / TamediaUrs Rohner und die CS-Beschattungsaffäre: In der CS-Beschattungsaffäre, die im Herbst 2019 publik wurde, gibt Verwaltungsratspräsident Urs Rohner bei der damaligen Hauskanzlei Homburger eine Untersuchung in Auftrag.
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Frei nach dem Motto «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing» scheinen viele Gutachter brav das Resultat zu liefern, das der Auftraggeber wünscht – etwa auch im Streit zwischen verschiedenen Versicherungskonzernen, darunter Axa, Generali und Helvetia, und der Gastrobranche.
Als Erstere sich im Frühjahr nach dem behördlich angeordneten Lockdown weigerten, den Restaurants mit Epidemien-Versicherungen Schadensgelder auszuzahlen, weil es sich ja um eine Pandemie handle, bestellte der Wirteverband Gastrosuisse bei den Indemnis-Rechtsanwälten ein Gutachten. Diese kamen zum Schluss, dass die «Haltung der Versicherer mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht haltbar» sei.
Der Ombudsmann der Privatversicherungen und der Suva, Martin Lorenzon, eingedeckt mit über 400 Anfragen von frustrierten Policenhaltern, gab ebenfalls ein Gutachten in Auftrag: Auch der Luzerner Professor Walter Fellmann sprach sich gegen die Position der nicht zahlungswilligen Versicherungen aus. Diese haben ihrerseits externe Gutachten machen lassen, die ihnen bestätigen, dass sie nicht bezahlen müssten. Doch aus Angst vor Reputationsschäden und langwierigen juristischen Auseinandersetzungen haben sie sich mit den Versicherungsnehmern geeinigt – und bezahlt, wenn auch nicht den ganzen Betrag.
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Kritiker sprechen abschätzig von «Gefälligkeitsgutachten», manche Juristen unterscheiden zwischen Partei- und objektiven Schiedsgutachten. «Die Grundsatzfrage ist, ob es bei der Erstellung eines Gutachtens Loyalitäts- oder Interessenkonflikte gibt», sagt Henry Peter, Rechtsprofessor an der Universität Genf und Partner bei Kellerhals Carrard.
In solchen Fällen würde er Kollegen raten, den Auftrag nicht anzunehmen. Harte und verbindliche Vorschriften jedoch gibt es keine, letztlich gelten die Standesregeln – und das Wissen, dass jeder, der Gefälligkeitsgutachten erstellt, seinem Ruf schadet, «denn er hat viel zu verlieren», wie Peter betont. «Je bekannter ein Experte ist, desto mehr Gewicht hat sein Wort, desto grösser ist seine Glaubwürdigkeit, desto grösser ist seine moralische und ethische Verantwortung.» Wichtig sei in jedem Fall die Transparenz: «Auftraggeber, Ziel, Fragestellung sowie die zur Verfügung gestellten Dokumente müssen bei jedem Gutachten klar deklariert werden», sagt der Genfer Professor.
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Dennoch können die Auftraggeber das Resultat in die gewünschte Richtung lenken: durch eine spezifische Fragestellung, eine etwas eingeschränkte Auswahl an Dokumenten, die dem Experten zugänglich gemacht werden, und, wie der frühere Nationalrat und Preisüberwacher Rudolf Strahm ergänzt, vor allem mit der Wahl des «richtigen» Gutachters. Schliesslich haben auch Professoren Überzeugungen.
So finden sich in fast allen politischen Fragestellungen Experten mit unterschiedlichen Grundhaltungen: Es gibt Professoren, die für den Abbau des Sozialstaates oder im Gegenteil für dessen Ausbau plädieren, solche, die in der Energiewende das grosse Heil und viele neue Jobs erkennen, und andere, welche die volkswirtschaftlichen Kosten hervorstreichen.
Experten-Uneinigkeit charakterisiert auch die Europafrage. Wer etwa in Bezug auf das umstrittene institutionelle Rahmenabkommen eine favorable Einschätzung wolle, sagt Strahm, beauftrage die Rechtsprofessorinnen Christa Tobler oder Astrid Epiney. Wer hingegen eine EU-kritische Stellungnahme suche, müsse sich an den Juristen und ehemaligen EFTA-Gerichtshofpräsidenten Carl Baudenbacher wenden. Oder an den früheren Diplomaten Paul Widmer.
Und während der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse und seine Mitstreiter mittels ökonomischer Studien immer wieder «bewiesen» haben, dass die Personenfreizügigkeit sowie die sechs weiteren Verträge der Bilateralen I den Wohlstand im Land vermehrt und sich sehr wahrscheinlich auch positiv auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts pro Kopf ausgewirkt haben, hat die SVP-nahe Stiftung für bürgerliche Politik nun am britischen Forschungsinstitut Europe Economics Gutachter gefunden, die auf knapp 100 Seiten das Gegenteil behaupten.
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Die Konzernverantwortungsinitiative und ihre Folgen: Ist die Konzernverantwortungsinitiative, über die am 29. November abgestimmt wird, im internationalen Vergleich extrem streng, oder gibt es in anderen Ländern ähnliche Gesetze? Die verschiedenen Gutachter kommen zu verschiedenen Ergebnissen.
ZVGDie Konzernverantwortungsinitiative und ihre Folgen: Ist die Konzernverantwortungsinitiative, über die am 29. November abgestimmt wird, im internationalen Vergleich extrem streng, oder gibt es in anderen Ländern ähnliche Gesetze? Die verschiedenen Gutachter kommen zu verschiedenen Ergebnissen.
ZVGFür Streit unter den Experten sorgt auch die Konzernverantwortungsinitiative. Im parlamentarischen Schlussspurt legten beide Lager nochmals neue Rechtsgutachten vor, welche zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gelangten. Während das im Auftrag der Initianten erstellte Gutachten des St. Galler Anwalts Gregor Geisser aufzeigt, dass das Volksbegehren im europäischen Ländervergleich nicht wirklich zu einer strengeren Rechtsordnung führen würde, ist in dem von Economiesuisse publizierten und vom Rechtsprofessor Holger Fleischer erstellten Gutachten in puncto Haftungsregeln von einem «Unikum» im internationalen Umfeld die Rede.
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Strahm bezeichnet denn auch «professorale Gutachten» als «politische Waffe», mit der Parteien, Interessenverbände, aber auch Bundesstellen versuchen, ihre Anliegen durchzusetzen. «Jedem Interesse sein Professor», soll schon der frühere Bundesrat Kaspar Villiger gesagt haben, wie sich Strahm erinnert.
Hintergrund dieser Bemerkung war offenbar eine Episode, die der Bundesrat ganz zu Beginn seiner Amtszeit gemacht hatte: Villiger, damals noch Verteidigungsminister, wollte ein Gutachten zu einem Thema in Auftrag geben und bat deshalb einen Mitarbeiter um Namen geeigneter Staatsrechtler. Als Antwort erhielt er die Gegenfrage, was für ein Resultat er wünsche. Diese Antwort soll ihn damals «entsetzt» und seinen Glauben an die Unfehlbarkeit der Jurisprudenz ziemlich erschüttert haben.
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Laut Strahm wird das Problem mit den «Gefälligkeitsgutachten» immer schlimmer. Als Ursache sieht er die Verpflichtung der Universitäten, Drittmittel zu beschaffen. Vereinfacht gesagt: Um die geforderten Gelder zusammenzubringen, würden universitäre Institute alle Aufträge annehmen. «Es braucht bei Forschungsaufträgen und Gutachten eine vollständige Sponsorentransparenz», fordert Strahm. Er ist nicht allein mit seiner Sorge um den Ruf der Universitäten. 2013 lancierten 27 Professoren einen Appell für die Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, 1600 haben ihn bis heute unterschrieben.
Bei Rechtsgutachten hingegen fliesst das Geld meist nicht an irgendein universitäres Institut, sondern direkt in die Taschen der Juristen. Der Preis pro Gutachten richtet sich nach dem Stundenaufwand, variiert deshalb stark und bleibt in der Regel geheim.
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Eine Ausnahme sind die für 50 000 Franken von der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) bestellten Gutachten von Carl Baudenbacher und Philipp Zurkinden, Professor an der Universität Basel und Partner bei Prager Dreifuss. Auch dieser Betrag wäre nicht publik geworden, wäre es nicht zu einem öffentlich ausgetragenen Zuständigkeitsgerangel zwischen der WAK und der parlamentarischen Verwaltungsdelegation gekommen.
Trotz aller Fragezeichen: Gutachten erfreuen sich ungebrochen grosser, wenn nicht gar wachsender Beliebtheit – in der Wirtschaft, ebenso wie in der Politik. Sie dienen bei Zwistigkeiten als Stütze der eigenen Meinung oder Position und bei internen Meinungsbildungsprozessen als Rückendeckung für getroffene Entscheidungen. Das ist insbesondere dann hilfreich, wenn der Fall nicht ganz eindeutig oder politisch heikel ist – wie etwa bei Christoph Blochers neu erwachten Rentenwünschen.
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Christoph Blocher und seine Rente: Alt Bundesrat Christoph Blocher fordert nun plötzlich doch seine Rente ein – und zwar rückwirkend. Die Bundeskanzlei liess zwei externe Gutachten erstellen, um herauszufinden, ob das juristisch überhaupt geht. Der Bundesrat hat danach sein O.K. gegeben, die Finanzdelegation des Parlaments hingegen rät davon ab.
KeystoneChristoph Blocher und seine Rente: Alt Bundesrat Christoph Blocher fordert nun plötzlich doch seine Rente ein – und zwar rückwirkend. Die Bundeskanzlei liess zwei externe Gutachten erstellen, um herauszufinden, ob das juristisch überhaupt geht. Der Bundesrat hat danach sein O.K. gegeben, die Finanzdelegation des Parlaments hingegen rät davon ab.
Keystone«Wenn ich jedes Jahr Geld aus Bern bekäme, würde mich das in der politischen Arbeit sehr einschränken», sagte er 2009 der BILANZ. «Darum verzichte ich lieber auf ein Ruhegehalt, auch wenn es mir zustünde.»
Nun hat er es sich offensichtlich anders überlegt und fordert sein Bundesrats-Ruhegehalt gar rückwirkend ein, was eine zusätzliche Auszahlung von 2,7 Millionen Franken zur Folge hätte. Um die Frage zu beantworten, ob Blocher überhaupt ein Anrecht hat auf rückwirkende Zahlungen, hat die für die Bundesratsgehälter zuständige Bundeskanzlei zwei externe Gutachten bestellt: eines bei Ueli Kieser, Sozialversicherungsexperte an der Universität St. Gallen, ein zweites beim emeritierten Rechtsprofessor Thomas Geiser.
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Beide sollen dem Vernehmen nach juristische Einwände angebracht haben. Der Bundesrat hat sich in einer ersten Runde dennoch für eine Auszahlung ausgesprochen, die Finanzdelegation des Parlaments hingegen ist dagegen.
Michael Lauber und seine Gedächtnislücken: Bundesanwalt Michael Lauber will sich partout nicht mehr an ein drittes Treffen mit FIFA-Chef Gianni Infantino erinnern, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft führte ein Disziplinarverfahren durch, das mit vernichtendem Urteil endete. Und das Parlament holt sich bei externen Gutachtern Schützenhilfe, um die Affäre zu bewältigen und Lehren für die Zukunft zu ziehen.
keystone-sda.chMichael Lauber und seine Gedächtnislücken: Bundesanwalt Michael Lauber will sich partout nicht mehr an ein drittes Treffen mit FIFA-Chef Gianni Infantino erinnern, die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft führte ein Disziplinarverfahren durch, das mit vernichtendem Urteil endete. Und das Parlament holt sich bei externen Gutachtern Schützenhilfe, um die Affäre zu bewältigen und Lehren für die Zukunft zu ziehen.
keystone-sda.chAuf externe Hilfe war auch die Gerichtskommission (GK) angewiesen. Denn die Affäre rund um Bundesanwalt Michael Lauber stellte das Parlament vor Fragen, die sich seit der Gründung des Bundesstaates noch nie gestellt haben, wie GK-Präsident Andrea Caroni betont. Noch nie hat das Parlament ein Amtsenthebungsverfahren durchgeführt, weshalb die zuständige Kommission mehrmals auf die Expertise externer Juristen zum Verfahren selbst und zu personalrechtlichen Fragen zurückgreifen musste.
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Da Lauber nun freiwillig geht, hat die GK das Verfahren aufgehoben. Dennoch bleiben etliche Fragen unbeantwortet, weshalb nun die zuständige Subkommission der Geschäftsprüfungskommission ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben hat, das aus staats- und verwaltungsrechtlicher sowie strafrechtlicher und strafprozessualer Sicht drei Fragen beantworten soll, wie deren Präsident Hans Stöckli erklärt: Wie kann das heutige System verbessert werden? Soll man zurück zum alten System, bei dem die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat statt dem Parlament untergeordnet war? Oder gibts andere Möglichkeiten? Die Antworten sollten Anfang des nächsten Jahres vorliegen.
Und bis dahin dürften noch zahlreiche weitere Gutachten zu zig weiteren Themen vorliegen. Dafür und dagegen.
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