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Plagiatsvorwürfe, Betrugsverdacht, illegale Preisabsprachen – Juristen stellen in internen Untersuchungen fest, was Sache ist.

Ruth Brüderlin,
Nina Merli,
Mitarbeit: Monica Fahmy
Digitale Spuren: IT-Forensiker dürfen sich bei der Beweissicherung keine Fehler leisten.
Getty ImagesInteressenkonflikte und Plagiatsvorwürfe sorgten im Januar 2024 dafür, dass sich die Universität St. Gallen (HSG) von zwei Professoren trennte, dem Leiter des Instituts für Supply Chain Management (ISCM) und einem Titularprofessor am gleichen Institut. Eine interne Untersuchung hatte ergeben, dass sich der ISCM-Leiter «in mehrfachen Interessenkonflikten zwischen dienstlichen und privaten finanziellen Interessen» befand.
Beim Titularprofessor kam die Untersuchungskommission zum Schluss, dass er «mehrfach Textteile studentischer Arbeiten für Eigenpublikationen ohne entsprechenden Quellenverweis verwendet hat. Damit bestätigen sich aus Sicht der Universität die Plagiatsvorwürfe in mehreren Fällen», so die Mitteilung der HSG. Der Titularprofessor bestreitet das Untersuchungsergebnis. Unterdessen hat die TU Darmstadt, an welcher der Professor seine Dissertation verfasst hatte, den Plagiatsvorwurf gestützt. Der Professor habe schon bei seiner Dissertation «wissenschaftliches Fehlverhalten» an den Tag gelegt. Die Untersuchung in Deutschland dauerte vier Jahre. Jene an der HSG ist noch nicht abgeschlossen. Denn interne Untersuchungen sind keine Ermittlungsschnellschüsse. Sie können eine Armada von Spezialisten beschäftigen und sich über Jahre hinziehen.
Bei Anzeichen für Fehlverhalten, wie Verstösse gegen interne Richtlinien oder Gesetze, führen Unternehmen interne Untersuchungen durch, um den Sachverhalt systematisch und vertieft zu ermitteln. Oft stehe die interne Untersuchung auch im Zusammenhang mit behördlichen Abklärungen und Untersuchungen, etwa der Finma, der Wettbewerbskommission (Weko) oder einer Strafbehörde, sagt Claudio Bazzani. Er leitet bei der Kanzlei Homburger das Investigations Team und ist Mitherausgeber des Werks «Interne Untersuchungen» aus der Reihe «Handbücher für die Anwaltspraxis». «Auslöser von internen Untersuchungen sind meist Hinweise von Whistleblowern, Berichte in den Medien, behördliche Anfragen und Ermittlungen sowie parallele Vorkommnisse bei anderen Unternehmen in der gleichen Branche.»
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