Guten Tag,
Bei spektakulären Strafprozessen, Verantwortlichkeitsklagen, aber auch bei Scheidungen: Selbst Anwälte brauchen manchmal einen Anwalt.
Monica Fahmy
Kaufverträge, Mietprobleme, Scheidungen, Sorgerechts- und Erbstreitigkeiten: Anwälte wenden sich nicht nur in spektakulären Fällen an ihresgleichen.
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«Ein schmutziges Urteil in einem schmutzigen Verfahren!»: Eckart Seith, Wirtschaftsanwalt aus Stuttgart, fand am 11. April 2019 am Bezirksgericht Zürich deutliche Worte. Das Urteil, das ihn empörte, betraf nicht einen seiner Klienten. Es betraf ihn selbst.
In Deutschland ein gefeierter Whistleblower, in der Schweiz wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und Wirtschaftsspionage angeklagt, dies war kurz zusammengefasst die Situation, in der Seith sich letztes Jahr wiederfand.
Der Anwalt hatte einen Angestellten der Bank J. Safra Sarasin dazu gebracht, ihm interne Bankdokumente auszuhändigen. Mit denen wollte er beweisen, dass die Bank seinen Klienten, den deutschen Drogerieunternehmer Erwin Müller, bei Cum-Ex-Geschäften schlecht beraten hatte. Die Fonds, in die Müller investiert und mit denen er am Schluss viel Geld verloren hatte, erzielten Gewinn durch die Erstattung von Steuern, die nie bezahlt worden waren. Dem deutschen Fiskus entgingen so auf mittlerweile illegale Weise insgesamt 462 Millionen Euro.
Die belastenden Bankdokumente übergab Seith auch der Staatsanwaltschaft Köln, die gegen J. Safra Sarasin ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einleitete. Seith konnte dann 2017 vor Gericht erfolgreich argumentieren, Müller sei betrogen worden. Die Bank musste diesem über 55 Millionen Franken zahlen, Schadenersatz sowie Anwalts- und Prozesskosten.
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Berufung: Der deutsche Anwalt Eckart Seith (r.) ist vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Dennoch legte sein Anwalt Berufung ein.
KeystoneBerufung: Der deutsche Anwalt Eckart Seith (r.) ist vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen. Dennoch legte sein Anwalt Berufung ein.
KeystoneDann brauchte der erfolgreiche Wirtschaftsanwalt selber einen Anwalt – um ihn vor Bezirksgericht Zürich zu vertreten. Die Anklage beantragte dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. Der Richter folgte in vielen Punkten der Verteidigung und sprach Seith vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage frei, verurteilte ihn aber wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe.
Seiths Anwalt hat mittlerweile Berufung eingelegt. Nun fordert die Bank J. Safra Sarasin 58 Millionen Euro Schadenersatz von Seith und den Whistleblowern. Die Dienste seines Anwalts dürfte Anwalt Eckart Seith noch eine Weile beanspruchen.
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Kaufverträge, Mietprobleme, Scheidungen, Sorgerechts- und Erbstreitigkeiten: Anwälte wenden sich nicht nur in spektakulären Fällen an ihresgleichen. «Von meinen Berufskolleginnen und -kollegen kenne ich bloss wenige, die versuchen, private Rechtssachen selber zu erledigen», sagt Simon Holzer, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung der Anwaltskanzlei Meyerlustenberger Lachenal.
Das hat einerseits mit der Spezialisierung zu tun. Ein Experte in Familienrecht wird sich selbst kaum ebenso gut in Mietrecht helfen können, und umgekehrt. Dass sich Anwälte juristischen Rat suchen, hat auch einen weiteren, sehr menschlichen Grund: «Man will sich über längere Zeit nicht ständig mit eigenen Problemen herumschlagen», so Holzer. «Und Anwälte sind häufig Personen, bei denen man ein Problem auslagern kann.»
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Simon Holzer hat selber schon Anwälte vertreten. In zwei Fällen ging es um Namensstreitigkeiten bei der Umbenennung von Anwaltskanzleien. «In Haftpflichtsachen habe ich auch schon Kollegen vertreten, denen fahrlässige Beratung vorgeworfen wurde.» Die Kanzlei vertrat etwa andere Anwälte bei Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit angeblich unsorgfältigen Patentrecherchen.
Dass Anwälte aufgrund ihrer normalen Arbeit oder als Verwaltungsräte belangt werden, kommt häufig vor. Etwa, wenn sie eine Frist verpassen und wegen Verletzung ihrer beruflichen Sorgfaltspflicht belangt werden. Oder wenn sie auf Schadenersatz verklagt werden, weil sie ihr VR-Mandat nicht so ausübten, wie es die Aktionäre erwartet hatten. Dafür gibt es entsprechende Haftpflichtversicherungen (siehe «Die Anwaltsversicherung» unten). Das gehört zum Alltag.
Ein neueres Phänomen ist allerdings, dass Anwälte wegen Mittäterschaft bei angeblich kriminellen Handlungen belangt werden.
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Holzer verweist auf ein weiteres Beispiel im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften in Deutschland: Freshfields Bruckhaus Deringer ist die älteste international tätige Wirtschaftskanzlei der Welt und gehört zum Kreis der sogenannten «Magic Circle»-Kanzleien. Sie unterstützt unter anderem VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Seit 2006 soll die Kanzlei Klienten beraten haben, wie man Cum-Ex-Geschäfte durchführen muss, um nicht dafür belangt zu werden.
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Eine gute Klientin der Kanzlei war die kanadische Maple Bank, der globale Steuerchef Ulf Johannemann ihr Berater. Zwischen 2006 und 2009 hat die Bank laut Anklage den deutschen Fiskus um 389 Millionen Euro gebracht. Die Bank ging 2016 in Konkurs, weil sie die Steuerschuld nicht zurückzahlen konnte.
Und plötzlich musste sich auch der Rechtsberater verantworten. Für die Ermittler waren die Gutachten, wonach die Cum-Ex-Geschäfte nicht gegen das Gesetz verstiessen, nichts anderes als «Gefälligkeitsgutachten». Im November 2019 stellte das Frankfurter Amtsgericht einen Haftbefehl gegen Johannemann aus. Er sass mehrere Wochen in Untersuchungshaft. Gegen ihn und weitere Anwälte wurde nun Anklage erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Weshalb stehen heute mehr Anwälte vor Gericht als früher? Sind sie krimineller geworden? Das glaube er nicht, sagt Simon Holzer. Vor zwanzig, dreissig Jahren sei die Verflechtung der Elite grösser gewesen, man habe solche Angelegenheiten informell geregelt. Dann kam die Finanzkrise, und die Behörden gingen vermehrt gegen Verwaltungsräte und Anwälte vor. «Die Beisshemmung der Behörden hat sicher abgenommen», so Holzer.
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Das musste im Januar auch der St. Galler Rechtsanwalt Patrick Stach merken, als ihn das Bundesgericht wegen überrissener Honorarforderungen verurteilte. Stach hatte eine Klientin in einem Erbstreit vertreten und mit ihr ein Erfolgshonorar von mindestens 100 000 Franken und maximal 20 Prozent des Betrages von 1,9 Millionen vereinbart. Dies verstiess nach Auffassung des Bundesgerichts gegen das Anwaltsgesetz.
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Nach dem Bundesgerichtsurteil trat Patrick Stach als Mitglied des St. Galler Universitätsrats zurück und teilte an einer Medienkonferenz sein Bedauern über die begangene Fahrlässigkeit mit. Wegen des Anwaltsgeheimnisses könne er leider einige Einzelheiten aus dem Mandatsverhältnis, welche die Höhe des Honorars relativieren würden, nicht preisgeben.
Etwas deutlicher äusserte sich Stachs Verteidiger Werner Ritter gegenüber Medien. Sein Mandant habe gegen eine anwaltliche Berufsregel verstossen und habe dafür eine «disziplinarische Sanktion» kassiert. Und: «Das von seiner unzufriedenen Klientin angestrengte Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt, das heisst, es lag nicht einmal ein genügender Anfangsverdacht für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen ihn vor», so Ritter.
Anders sah es im Dezember 2018 in einem Fall in Winterthur aus. «Sie haben vorsätzlich gehandelt», sagte die Richterin, als sie einen Winterthurer Anwalt wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilte. «Sie sind Anwalt und wussten, was Sie taten.» Der Angeklagte hatte von zwei Klienten insgesamt 320 000 Franken unrechtmässig abgebucht: 90 000 Franken von der Raiffeisenbank, für die er als Treuhänder in einem Konkursverfahren amtete, und 230 000 Franken aus dem Verkauf einer Liegenschaft in einem Erbschaftsfall. Die Strafe: zwei Jahre bedingt und 200 000 Franken Schadenersatz für die Erben.
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Es fällt auf, dass sich selbst Anwälte, die in einem einschlägigen Rechtsgebiet spezialisiert sind, häufig nicht selber vertreten. «Ich würde das auch nicht machen und niemandem dazu raten», sagt Simon Holzer. Natürlich könnte man sich möglicherweise rein aufgrund der fachlichen Anforderung selber vertreten, aber «das wäre dasselbe, wie wenn ein Chirurg sich selber operieren würde». Wenn gegen einen selbst Vorwürfe erhoben würden, verliere man leicht die objektive Sicht. Oder, wie eine alte US-Weisheit in Anlehnung an ein Zitat von Abraham Lincoln lautet: «Ein Anwalt, der sich selber vertritt, hat einen Narren zum Klienten.»
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Hinzu kommt die immer stärkere Spezialisierung der Rechtsbereiche. Gerade bei White-Collar-Delikten haben wenige Anwälte den vollen Durchblick. Und meistens sind es Verfahren, bei denen es um sehr viel geht. In den USA drohen schnell einmal Strafen in mehrstelliger Millionenhöhe und etliche Jahre Gefängnis.
So verurteilte im Februar eine Jury in New York den US-Staranwalt Michael Avenatti wegen eines millionenschweren Erpressungsversuchs. Avenatti hatte einen Basketballspieler vertreten, der behauptete, der Sportartikelhersteller Nike habe Sportlern zu Unrecht Geld bezahlt. Von Nike soll Avenatti dann 25 Millionen Dollar gefordert haben, damit er keine schädigenden Informationen veröffentliche.
Avenatti, der als Anwalt der Pornodarstellerin Stormy Daniels gegen Donald Trump auch in Europa bekannt wurde, sitzt derzeit in einem Gefängnis in Manhattan und jammert öffentlich über die desolaten Zustände: Ratten, keine Seife oder Desinfektionsmittel, und das mitten in der Corona-Krise. Das Urteil gegen Avenatti wird im Juni erwartet, ihm droht eine langjährige Haftstrafe.
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Verurteilt: Eine Jury hat US-Staranwalt Michael Avenatti (M.) wegen Erpressungsversuch schuldig gesprochen. Zwei weitere Prozesse stehen noch an.
BloombergVerurteilt: Eine Jury hat US-Staranwalt Michael Avenatti (M.) wegen Erpressungsversuch schuldig gesprochen. Zwei weitere Prozesse stehen noch an.
BloombergVorher aber wird Avenatti noch in einer anderen Angelegenheiten vor Gericht stehen. Stormy Daniels wirft ihm vor, Dokumente gefälscht zu haben, um an 300 000 Dollar zu gelangen, die als Vorauszahlung für ihre Memoiren gedacht waren. Avenatti ist zudem in Los Angeles wegen Diebstahls, Bankenbetrugs und Steuerhinterziehung angeklagt. Er soll Klienten Millionen von Dollar gestohlen haben.
Einer, der sich nicht um die US-Weisheit scherte und sich selbst verteidigte, ist Mikal Watts. Der Anwalt aus San Antonio, Texas, der landesweit wegen spektakulärer Sammelklagen gegen Grossunternehmen bekannt wurde, stand 2016 selber als Angeklagter vor Gericht.
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Watts hatte im Namen von 40 000 US-Bürgern eine Sammelklage gegen BP wegen der «Deepwater Horizon»-Ölkatastrophe 2010 im Golf von Mexiko angestrengt. Nur existierten etliche Personen auf der Opferliste gar nicht. Watts musste sich wegen Betrugs verantworten, ihm drohte eine lebenslange Gefängnisstrafe. Er argumentierte erfolgreich, die Anwälte, welche die Liste zusammengestellt hatten, seien die Schuldigen, er habe sich darauf verlassen, dass das Gericht die Liste schon prüfen werde. Watts wurde freigesprochen.
Freispruch: Dem US-Anwalt Mikal Watts (r.) drohte wegen Betrugs lebenslang. Er verteidigte sich erfolgreich selber und verliess den Gerichtssaal als freier Mann.
APFreispruch: Dem US-Anwalt Mikal Watts (r.) drohte wegen Betrugs lebenslang. Er verteidigte sich erfolgreich selber und verliess den Gerichtssaal als freier Mann.
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In der Schweiz fakturieren Anwälte ihren Klienten in der Regel Stunden- oder Tagessätze, Erfolgsbeteiligungen sind – anders als in den USA – selten. Da stellt sich die Frage: Verrechnen Anwälte ihren Berufskollegen das Gleiche wie anderen Klienten?
«Es gibt keinen Berufskodex, der in solchen Fällen einen Rabatt vorsehen würde», so Simon Holzer. Ob ein Anwalt einem anderen Kollegen weniger als üblich in Rechnung stelle, habe unter Umständen mit der persönlichen Beziehung zu tun. Die Vorgaben des Anwaltsgesetzes müssten aber stets eingehalten werden.
Während ein Laie die Arbeit eines Anwalts schwer beurteilen kann, sieht das bei einem Juristen anders aus. Holzer sieht die Gefahr, dass man als Anwalt viel stärker in der Kritik steht, wenn der Klient auch Anwalt ist. Wobei er es schätze, über einen Fall auf Augenhöhe diskutieren zu können: «Häufig ist auch mehr Verständnis da. Laien haben oft ein falsches Bild, was ein Anwalt leisten kann und darf und was nicht.»
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Ein Kollege, der das System kenne, erwarte nichts Unmögliches. Das Verhältnis zu einem Anwalt als Klienten unterscheide sich zudem dadurch, dass viele Basisinformationen einfacher erklärt werden können, etwa wie ein bestimmtes Verfahren abläuft, welche Rechtsvorschriften gelten oder was die Kostenfolgen eines Prozesses sein können. «Man überlegt sich natürlich auch, dass man froh ist, das Problem nicht selber zu haben.»
«Anwälte sollten eines bleiben lassen: sich in persönlichen Angelegenheiten mit ihresgleichen anzulegen.»
Zurückhaltend sind Anwälte gemäss Simon Holzer, wenn sie als Vertreter in einem Rechtsstreit zwischen Anwälten beigezogen werden. Man geht nicht gerne gegen einen Berufskollegen vor. Eines sollten also selbst die besten Anwälte bleiben lassen: sich in einer persönlichen Angelegenheit mit ihresgleichen anzulegen. Auf kompetenten juristischen Beistand dürfen sie dann nicht hoffen.
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In allen anderen Fällen können sich Anwälte vertrauensvoll an ihresgleichen wenden. Egal ob sie einen Rosenkrieg führen, sich einer Verantwortlichkeitsklage gegenübersehen oder sich in einem medienträchtigen Strafprozess verantworten müssen.
Dieser Artikel erschien erstmals in der Mai-Ausgabe 2020 der BILANZ.
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