07.08.2012 | 07:19
 

Mitarbeiter verklagt CS wegen Datenlieferung - Bank verteidigt sich

Die Credit Suisse hat im Zuge des Steuerstreits Daten von Mitarbeitern an die USA geliefert - das hat ein juristisches Nachspiel vor der Bundesanwaltschaft. Die Grossbank spricht von einer «zulässigen Koopertion».

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Die Herausgabe von Daten Schweizer Bankangestellter an die US-Behörden hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Ein Mitarbeiter der Credit Suisse hat eine Strafklage bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.

Dies sagte der Genfer Anwalt Alec Reymond, der den Mitarbeiter vertritt, dem Westschweizer Radio RTS. Zudem sei ein Genfer Gericht eingeschaltet worden, um die Dokumente und Auskünfte zu erhalten, die an die USA geliefert worden waren.

Es gehe auch darum, den schriftlichen Beweis zu sehen, dass der Bundesrat die Autorisation gegeben haben, auf die sich die Banken berufen, erklärte der Anwalt. Weitere Klagen könnten laut Reymond folgen. «Andere unserer Klienten schicken sich an, den gleichen Weg zu gehen», sagte Reymond. Man könne daher weitere juristische Schritte in den nächsten Wochen und Monaten erwarten.

Im Mai hatte ein ehemaliger Kaderangestellter der HSBC Private Bank (Suisse) in Genf bereits eine Strafanzeige eingereicht. Ehemalige Angestellte der CS und der HSBC reichten zudem bei den Genfer und Zürcher Justizbehörden Gesuche ein, um die Dokumente, die sie betreffen, sowie die Autorisation zur Lieferung der Daten zu erhalten.

CS: Alles rechtens

Die Credit Suisse berief sich in einer Stellungnahmen am Montagabend erneut auf den Bundesratsentscheid vom April. «Wir haben die rechtlichen Grundlagen dafür umfassend geprüft und sowohl mit dem SIF (Staatssekretariat für internationale Finanzfragen) als auch der Finma (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) abgesprochen», schrieb die CS. Dabei habe sich gezeigt, dass «diese Kooperation zulässig ist».

Die CS wies weiter darauf hin, dass seit Anfang April 2012 «in der Steuerangelegenheit keine Schweizer Bankmitarbeitenden von den USA mehr angeklagt» wurden. Die Datenübergabe sei auch im «Interesse der Bankmitarbeitenden». Sie könne «zu einer Entspannung der Situation» beitragen, schreibt die Grossbank.

Die grosse Mehrheit der CS-Angestellten habe sich an Gesetze und Regeln gehalten und habe deshalb nichts zu befürchten, selbst wenn ihr Name auftauche in den an die USA gelieferten Unterlagen, versicherte die CS weiter. Man habe die Mitarbeiter mehrfach entsprechend informiert.

«Bei der allergrössten Mehrheit von Mitarbeitenden führte diese Information zu einer realistischen Einschätzung der Situation», schrieb CS-Sprecher Marc Dosch.

(vst/laf/tno/sda)

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