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Geldwäscherei

Die feine Bank Lombard Odier im Visier der Bundesanwälte

Die Bundesanwaltschaft hat eine ­Strafuntersuchung gegen die Bank Lombard Odier ­
eröffnet. Es geht um einen gigantischen Korruptionsfall.

Leo Müller

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Erst ermittelte die Bundesanwaltschaft (BA) gegen einzelne verdächtigte Personen, jetzt nimmt sie die ganze Bank ins Visier: Am 14. Dezember hat sie ein Strafverfahren gegen die Bank Lombard Odier & Co (LODH), gegen einen Ex-Mitarbeiter der Bank sowie gegen un­bekannt eröffnet. Dies bestätigt die Behörde gegenüber «Bilanz». Es geht dabei um Untersuchungen im Korrup­tionsfall rund um die usbekische Präsidententochter Gulnara Karimova.

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Als 2012 in Usbekistan verdächtige Zahlungen ruchbar wurden, reichte LODH selbst eine Verdachtsmeldung ein. Doch bereits 2009 waren verdächtige Transak­tionen über LODH-Konti bewegt worden, die nun international untersucht werden. 800 Millionen Franken wurden insgesamt blockiert.

Der Fall hat eine pikante Note: Seit 2009, just in diesem Zeitraum, lobbyierte LODH-Partner Patrick Odier als Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung. Er wurde damals nicht müde zu erklären, wie gut die Geldwäschereikontrolle in der Schweiz funktioniere. Nun ist sein Haus zum zweiten Mal im Visier. Schon im Korruptionsfall um die brasilianische Petro­bras war LODH involviert. In diesem Fall ermittelte Bundesanwalt Michael Lauber gegen den brasilianischen Mischkonzern Odebrecht und schloss das Verfahren mit einem international koordinierten Deal ab. Odebrecht musste 3,5 Milliarden Dollar zahlen, 200 davon in die Schweiz.

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Härteste Waffe der Bundesanwälte

Die Strafuntersuchung gegen das Unternehmen als solches zählt zu den härtesten Waffen der Bundesanwälte. Wenn ein Unternehmen nicht alle «erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen» hat, um intern Straftaten zu verhindern, ist die strafrechtliche Verfolgung des Unternehmens erlaubt. Zumeist geht es dabei um Geldwäscherei oder Korruptionsdelikte von Mitarbeitern.

Die Bundesanwaltschaft hat den Verdacht auf Mängel in der internen Organisation der Bank, aufgrund deren die Bank mögliche Straftaten nicht verhindern konnte. «Die Bank kooperiert in vollem Umfang mit den Behörden», sagte ein Sprecher von Lombard Odier. Für Bankmanager wie für die Bank gilt die Unschuldsvermutung.

 

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Sehen Sie in der Bildergalerie unten, welche Manager der Korruption überführt wurden:

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