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Justiz

Das juristische Nachspiel des US-Steuerprogramms

Der US-Steuerstreit kann sich für Bankmitarbeiter noch über Jahre hinziehen. Denn auch nach einer Einigung müssen Daten an die US-Behörden geliefert werden. Ein Anwalt will nun dagegen vorgehen.

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Aussergerichtliche Einigung: Die AKB zahlt eine Busse von 1,98 Millionen Dollar.  Keystone RMS

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Für die meisten Schweizer Banken ist der Steuerstreit mit den USA bald Geschichte. Für die Bankmitarbeiter hingegen könnte sich die Affäre noch über Jahre hinziehen. Denn auch nach einer Einigung sind die Banken verpflichtet, Daten an die US-Behörden zu liefern. Ein prominenter Schweizer Anwalt will nun dagegen vorgehen.
Der Luzerner Rechtsanwalt Benno P. Hafner von der Kanzlei Hafner & Hochstrasser unterstützt mehrere Mitarbeiter von Banken, die sich im US-Steuerprogramm in die Kategorie 2 eingeteilt haben. Banken in dieser Kategorie streben mit dem US-Justizministerium (DoJ) eine aussergerichtliche Einigung an. Gegen die Bezahlung einer Busse können sie so einer strafrechtlichen Verfolgung entgehen.
Als 60. von insgesamt rund 100 Banken der Kategorie 2 meldete am Dienstagabend die Aargauer Kantonalbank (AKB) den Abschluss eines solchen Non-Prosecution Agreement (NPA). Die AKB zahlt dafür eine Busse von 1,98 Millionen Dollar.

Umstrittene Kooperationsfrist

Das NPA beinhaltet für die Banken aber zusätzlich eine vierjährige Kooperationsverpflichtung. Innerhalb dieser Frist müssen Banken jederzeit bereit sein, weitere Daten von Mitarbeitern und Kunden an das DoJ zu liefern. Die entsprechende Bewilligung stellt das Eidgenössische Finanzdepartement EFD aus.

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Diese vierjährige Frist sei unverhältnismässig, kritisierte Benno P. Hafner in einem Interview in der «Basler Zeitung» (Montagsausgabe). Die Bankmitarbeiter müssten während vier Jahren immer damit rechnen, doch noch angeklagt zu werden. Hafner will die Kooperationsfrist deshalb auf gerichtlichem Weg anfechten.
Gegenüber der Nachrichtenagentur sda präzisierte Hafner am Dienstag sein Vorhaben. Sollte eine Bank gestützt auf eine solche Bewilligung des EFD Daten übermitteln wollen, könnten davon betroffene Personen diese Übermittlung anfechten.

Unverhältnismässige Bewilligung

Laut Hafner könnte in einem solchen Fall die Begründung geltend gemacht werden, die Bewilligung sei unverhältnismässig und deswegen nicht gültig. «Sollten die von uns betreuten Verfahren in dieses Stadium gelangen, ist dies ein zu prüfender Schritt. In zwei konkreten Fällen haben wir dies bereits eingebracht und entsprechende Anträge an das Gericht gestellt», schreibt der Anwalt.
Würde ein Gericht in einem konkreten Fall entscheiden, dass eine Bewilligung tatsächlich unverhältnismässig war, müsste gemäss Hafner die Verwaltung über die Bücher.
«Die Idee dabei ist im Endeffekt, dass die Rechtsunsicherheit für die betroffenen Personen vor allem in zeitlicher Hinsicht reduziert werden kann und dass der Steuerstreit im Idealfall zeitlich früher beendet werden kann. Ein Entzug der Bewilligung hätte also die Strafbarkeit nach Art. 271 StGB zur Folge, und zuständig wären die Bundesbehörden, also wohl die Bundesanwaltschaft», schreibt Hafner.

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(sda/ccr)
Sehen Sie in der Bildergalerie unten, welche Schweizer Banken im US-Steuerstreit bislang am meisten büssten.
Diese zehn Schweizer Banken haben zur Beilegung des US-Steuerstreits bisher am meisten gezahlt*:Bank Coutts: 78 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 23. Dezember 2015.*Banken der Kategorie 1 und 2. Die Kategorie 2 ist für Banken mit US-Kunden, die Steuerdelikte begangen haben. Automatisch der Kategorie 1 zugeordnet wurden jene Banken, gegen die bereits ein Strafverfahren läuft.
Bank J. Safra Sarasin: 86 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 23. Dezember 2015.
Crédit Agricole (Suisse): 99,2 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 15. Dezember 2015.
Lombard Odier: 99,8 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 31. Dezember 2015.
Union Bancaire Privée (UBP): 188 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 6. Januar 2016.
BSI: 211 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 30. März 2015.
Bank Leumi*: 400 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 23. Dezember 2014.*Bank der Kategorie 1
Julius Bär*: Die Busse ist noch nicht endgültig, Julius Bär hat am 30. Dezember 2015 aber bekanntgegeben, dass es eine Grundsatzvereinbarung mit den USA erzielt hat und deshalb die Rückstellungen in dieser Sache auf 547,25 Millionen Dollar erhöht hat.*Bank der Kategorie 1
UBS*: 780 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 18. Februar 2009.*Bank der Kategorie 1
Credit Suisse*:2600 Millionen Dollar Busse, bekannt gegeben am 20. Mai 2014.*Bank der Kategorie 1
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