02.11.2012
Von:
Harry Büsser
 

Erbschaftssteuer-Initiative: Gut vorbereitet – kaum Steuern

Selbst bei Annahme der Erbschaftssteuer­initiative gibt es einige durchaus legale Möglichkeiten, diese wieder auszuhebeln.

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Für die Erbschaftssteuerinitiative konnten die Initianten bisher 90 421 Unterschriften sammeln. «Wir gehen davon aus, dass wir die benötigten 110 000 Unterschriften Ende Jahr zusammenbringen», sagt Joel Blunier, Koordinator der Initiative und Generalsekretär der federführenden Evangelischen Volkspartei (EVP). In den nächsten Wochen würden noch einige Sammelaktionen laufen, ergänzt er. Es werde aber mit Bestimmtheit kein grosses Polster an Unterschriften geben, denn die Aktion gestalte sich mühsamer als angenommen. «Die Thematik ist nicht gerade einfach zu erklären, teilweise stark umstritten, und der Medienhype um die Schenkungen letztes Jahr führte dazu, dass viele Leute der Meinung waren, die Initiative sei längst eingereicht», erklärt Blunier.

Derzeit sind direkte Nachkommen und Ehegatten in den meisten Kantonen praktisch befreit von der Erbschaftssteuer. Das würde sich für Vermögen über zwei Millionen Franken ändern, falls die Initiative Rechtskraft erlangen würde. Eine Steuer von 20 Prozent des Nachlasses würde dann auf diesen Vermögen fällig. Gemäss den Initianten ist das ein kleiner Steuersatz im Vergleich zum Ausland: In Deutschland würden 30 Prozent fällig, in Frankreich 40, in Grossbritannien 40 Prozent und in den USA 49, vorübergehend reduziert auf 28.

Vielen vermögenden Privatpersonen sind 20 Prozent zu viel, und sie haben im vergangenen Jahr Schenkungen in grösserem Umfang getätigt. Dies wäre teilweise gar nicht nötig gewesen, denn die Initiative liesse einigen Spielraum offen, verlautet aus Anwaltskreisen. Es gibt etwa einen jährlichen Schenkungsfreibetrag von 20 000 Franken pro Schenker und Beschenkten. So lassen sich bei einer Familie mit drei Kindern und zwei Enkeln pro Jahr gegen 200 000 Franken von den ­Eltern auf die Folgegenerationen übertragen – erbschaftssteuerfrei.

Für grössere Vermögen und Liegenschaften lohnen sich gemäss Experten aufwendigere juristische Konstrukte: Es liesse sich etwa eine Aktiengesellschaft im Ausland gründen, in welche die zu vererbenden Vermögenswerte eingebracht würden. Um glaubhaft zu sein, müsste die Firma möglichst weitgehend noch andere Zwecke als das Immobiliengeschäft verfolgen. Die Liegenschaften könnten anschliessend in der Firma über die Jahre abgeschrieben werden. Am Schluss würde dann eine Nachlasssumme übrig bleiben, die geringer als zwei Millionen Franken wäre. Das Thema scheint unter Anwälten umstritten: Einige beschreiben die Methode als eine Möglichkeit, andere bezweifeln, dass das (noch) funktioniert. Gerade für grössere Vermögen dürften Experten aber immer Möglichkeiten finden, Steuern legal zu minimieren.

Vielleicht würden Initianten von Steuerinitiativen am besten zu ­berechnen versuchen, wie viel die legale Minimierung einer Steuer kostet (Anwaltskosten, Firmengründung). Der Steuersatz würde dann so festgelegt, dass sich die ­legale ­Minimierung nicht lohnt.

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