Abo
Finanzen

Zehn Steuer-Kniffe: So kann man bis Ende Jahr Geld sparen

Das 2025 dauert noch dreieinhalb Wochen. Es ist nicht zu spät, bis Ende Jahr steuertechnische Vorteile herauszuholen.

Monique Misteli Ringier

Bis zum Jahresende bleibt noch etwas Zeit, um seine Steuerabzüge zu überprüfen (Symbolbild).

Pixabay

Werbung

Noch 23 Tage bis zum 31. Dezember 2025 - der Stichtag bis sich das Zeitfenster schliesst, um seine Steuern für das ablaufende Jahr legal zu optimieren. cash.ch zeigt zehn Steuerkniffe, die sich lohnen.

1. Maximalbeitrag in die dritte Säule einzahlen - ja oder nein?

Grundsätzlich lohnt sich auch kurz vor Jahresende eine Einzahlung in die gebundene Vorsorge, sofern Sie den Maximalbetrag noch nicht erreicht haben.

Angestellte können 2025 maximal 7'258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens einbringen, höchstens jedoch 36'288 Franken. Das steuerbare Einkommen reduziert sich um den einbezahlten Betrag. Im Grundsatz gilt: Je mehr man einzahlt, desto höher der Steuerabzug.

Entscheidend dabei ist: Die Überweisung muss bis spätestens 31. Dezember auf dem persönlichen Vorsorgekonto verbucht sein.

Neue Regel 2025: Nachzahlungen möglich

Seit diesem Jahr ist die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in Kraft. Das heisst: Neu können frühere allfällige Lücken in der dritten Säule mit Nachzahlungen geschlossen werden - jedoch nur bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Partner-Inhalte

Die bisher geltende Empfehlung, jeweils den Höchstbetrag auch kurz vor Jahresende in die Säule 3a einzuzahlen, könne man mit dieser Änderung hinterfragen, erklärt Ralf Beyeler, Geldexperte bei moneyland.ch, auf Anfrage von cash.ch: «Grundsätzlich sollten Personen, die derzeit wenig verdienen, aber davon ausgehen können, dass sie in den nächsten Jahren mehr verdienen werden, die Einzahlung in die Säule 3a eher aufschieben.» Aus steuerrechtlichen Gründen sei es interessanter, die Einzahlung in den Jahren vorzunehmen, in denen das Einkommen höher ist - und somit in diesem Jahr mit der Einzahlung auszusetzen.

Dies betreffe vor allem Personen, die gerade ins Berufsleben einsteigen, aber auch Personen, die sich in diesem Jahr eine Auszeit genommen haben, einige Monate gereist sind, oder Eltern, die ihr Arbeitspensum reduziert haben, um mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, führt Beyeler aus.

Ein anderer wichtiger Punkt sei, welche Abzüge in diesem Jahr zusätzlich getätigt würden, so Beyeler: «Wenn keine grossen Änderungen im Lohnniveau zu erwarten sind, dann ist es sinnvoll, das steuerbare Einkommen möglichst stabil zu halten.» Wer also in diesem Jahr einen Einkauf in die Pensionskasse vorgenommen oder hohe Investitionen in ein Haus getätigt habe, sofern diese Investitionen von den Steuern abgezogen werden können, dem empfiehlt Beyeler, die Einzahlung in die Säule 3a eher nachzuholen.

Werbung

Übrigens: Das erste Mal eine Nachzahlung für ein vergangenes Jahr zu leisten, ist erst ab dem Jahr 2026 möglich. Weitere Infos zu den Nachzahlungen lesen Sie hier.

2. Einkauf in die Pensionskasse

Neben der dritten Säule kann man auch freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule tätigen. Diese zusätzlichen Einzahlungen in die Pensionskassen verringern ebenfalls Ihr steuerbares Einkommen. Zu welchem Betrag Sie sich einkaufen können, steht auf Ihrem Pensionskassenausweis.

Manche Pensionskassen erlauben es zudem, die Sparbeiträge einmal jährlich anzupassen. Wählen Sie nach Möglichkeit den höchsten Beitragssatz - das zusätzliche Kapital fliesst steuerfrei in Ihre Altersvorsorge und kann später als Rente oder Kapitalauszahlung bezogen werden.

Laut Ralf Beyeler würden die Pensionskassen die Regeln für die Einzahlungen individuell regeln, aber es sei weit verbreitet, dass die Änderung bis Ende November bei der Pensionskasse eingehen muss, wenn man die Möglichkeit hat, zwischen verschiedenen Beitragssätzen zu wählen. Auch Einkäufe jetzt noch zu tätigen, hält Beyeler für eher spät, wobei die Pensionskasse angefragt werden kann, ob ein Einkauf 2025 noch möglich ist.

Daher gilt: Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Pensionskasse nach.

Werbung

3. Liegenschaftsunterhalt strategisch planen

Bei Unterhaltsarbeiten an Ihrer Immobilie lässt sich durch geschickte Terminierung sparen. Überlegen Sie, ob Sie grössere Rechnungen noch bis 2025 oder erst 2026 begleichen.

Sind dieses Jahr bereits hohe Unterhaltskosten angefallen? Dann verschieben Sie weitere Ausgaben besser ins neue Jahr. Die Schweizer Steuergesetzgebung bietet zwei Varianten: Entweder ziehen Sie die tatsächlichen Kosten ab oder Sie wählen den Pauschalabzug (typischerweise 10 Prozent des Eigenmietwerts).

Der Trick: Kleinere Reparaturen sollten in Jahre fallen, in denen Sie den Pauschalabzug nutzen. Grössere Renovationen lohnen sich hingegen in Jahren mit effektivem Kostenabzug. Bei sehr hohen Ausgaben kann es sinnvoll sein, die Arbeiten auf zwei Jahre zu verteilen - idealerweise je zur Hälfte.

Wichtig: Stimmen Sie Ihre verschiedenen Steueroptimierungen aufeinander ab. Hohe Liegenschaftskosten können beispielsweise die Attraktivität einer 3a-Einzahlung schmälern.

4. Vorsorgebezüge splitten

Starten Sie 2026 in die Pension? Dann prüfen Sie, ob eine Teilauszahlung Ihrer Vorsorgeguthaben noch dieses Jahr vorteilhaft wäre.

Der Grund: Bezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden pro Kalenderjahr addiert und gemeinsam besteuert. Durch die Progression steigt die prozentuale Belastung mit der Bezugshöhe. Eine Aufteilung auf zwei Jahre kann daher erhebliche Einsparungen bringen.

Werbung

5. Schuldzinsen geltend machen

Zinszahlungen für Konsumkredite lassen sich sowohl bei der Bundessteuer als auch bei den Kantonssteuern abziehen. Das gilt auch für Privatkredite. Wichtig ist die Unterscheidung: Nur die Zinsen sind abzugsfähig, nicht die Tilgungsbeträge. Sammeln Sie daher die entsprechenden Belege und deklarieren Sie ausschliesslich den Zinsanteil Ihrer Rückzahlungen.

6. Spendenbelege sammeln

Haben Sie 2025 für wohltätige Zwecke gespendet? Dann stellen Sie jetzt alle Spendenbelege zusammen. Selbstverständlich können Sie auch in den kommenden Wochen noch spenden. Achten Sie aber darauf, dass die Bestätigung auf das Jahr 2025 datiert ist. Steuerlich anerkannt werden Zuwendungen ab 100 Franken, maximal jedoch 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens.

7. Krankenkassenprämien und medizinische Auslagen

Zahlreiche Krankenkassen bieten einen Preisnachlass, wenn Sie die Jahresprämie für 2026 bereits jetzt auf einen Schlag begleichen. Für eine vierköpfige Familie können so mehrere Hundert Franken zusammenkommen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie über die nötige Liquidität verfügen. Bei monatlicher, halb- oder vierteljährlicher Zahlung gilt der Rabatt nicht mehr.

Auch nicht gedeckte Gesundheitskosten sind steuerlich absetzbar - allerdings erst ab einer Schwelle von 5 Prozent des Nettoeinkommens (nach Abzügen) in den meisten Kantonen. Die wenigsten Menschen erreichen diese Grenze. Falls Sie jedoch knapp darunter liegen, könnte jetzt der richtige Moment sein, noch eine neue Brille oder eine anstehende Zahnbehandlung vor dem Jahreswechsel durchzuführen.

Werbung

8. Kirchenaustritt prüfen

Wer mit dem Gedanken spielt, aus der Kirche auszutreten, sollte dies noch vor Silvester tun. Allerdings befreien viele Kirchgemeinden erst im Folgejahr von der Kirchensteuer. Ein Blick in die lokalen Regelungen lohnt sich trotzdem - in manchen Gemeinden wirkt der Austritt bereits für das laufende Jahr.

9. Wohnortwechsel richtig timen

Planen Sie einen Umzug rund um den Jahreswechsel? Dann vergleichen Sie unbedingt die Steuerbelastung an beiden Wohnorten. Massgebend ist Ihr gemeldeter Wohnsitz am 31. Dezember.

10. Scheidung

Klar, eine Scheidung aus steuerrechtlichen Gründen verschieben, ist nicht der Regelfall. Steht eine Scheidung bevor? Dann sollten Sie diese nach Möglichkeit ins neue Jahr verschieben. In den meisten Kantonen werden Ehepaare im Scheidungsjahr separat besteuert, was die Gesamtbelastung um bis zu 50 Prozent erhöhen kann. Zudem können Unterhaltszahlungen bei einer Scheidung kurz vor Jahresende für 2025 noch nicht oder kaum abgezogen werden.

Dadurch kann das steuerbare Einkommen des einen Ehepartners sehr hoch und das des anderen Ehepartners sehr gering sein. Der progressive Steuertarif sorgt dann schlussendlich für eine deutlich höhere Steuerbelastung.

Werbung

Über die Autoren
Monique Misteli Ringier

Monique Misteli

Monique Misteli

Werbung