Von:
Hansjörg Ryser
 

Vorsorge: Ohne Lücken zu verreisen, ist teuer

Das neue Abkommen mit Japan behebt bei den ­Sozialversicherungen beträchtliche Mängel, die durch längere Aufenthalte im Ausland entstehen können.

Im Schatten der Kernenergiedebatte fand ein Beschluss des Nationalrates in der zurückliegenden Sommersession kaum Beachtung: die Zustimmung zum Sozialversicherungsabkommen mit Japan. Sagt auch der Ständerat im Herbst Ja, wird das 45. solche Abkommen voraussichtlich im ersten Quartal 2012 in Kraft treten, wie Stephanie Koch vom Bundesamt für ­Sozialversicherungen erklärt. In diesen weitgehend standardisierten Verträgen geht es insbesondere um die Anerkennung der Krankenversicherungsleistungen und Rentenansprüche im jeweiligen Land. Davon profitieren all jene Schweizer, die eine gewisse Zeit in Japan berufstätig waren. Um beispielsweise eine ­Altersrente zu erhalten, mussten dort bisher während mindestens 25 Jahren Beiträge bezahlt worden sein. Mit dem neuen Abkommen werden nun Beitragsjahre aus der Schweiz mitberücksichtigt.

Das ist nur einer der Aspekte zu Vorsorge und Versicherungen, die abgeklärt werden müssen, wenn jemand für längere Zeit ins Ausland verreist. «Die meisten sind überrascht, mit welchem Aufwand die Bewahrung des bisherigen Leistungsniveaus verbunden ist», sagt Felix Bossert von Soliswiss, einer Genossenschaft, die Auslandschweizern Vorsorge- und Ver­sicherungslösungen anbietet. Die 30 bis 40 Prozent Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, welche dazu nötig wären, wollten sich die wenigsten leisten.

Besonders bei der Altersvorsorge oder bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit können beträchtliche Einkommenslücken entstehen, wie die bisherigen Bestimmun­gen in Japan zeigen. Wird das Arbeits­verhältnis in der Schweiz beendet, hört die berufliche Unfallversicherung nach längstens sechs Monaten auf, die ­Deckung der Pensionskasse schon nach einem Monat. In der AHV und damit auch der IV können Leistungslücken nur vermieden werden, wenn der minimale Jahresbeitrag (derzeit 475 Franken) bezahlt ist. In Ländern ohne entsprechendes Abkommen mit der Schweiz ermöglicht die freiwillige AHV mit mindestens 904 Franken Jahresprämie, den Vorsorgeschutz aufrechtzuerhalten.

Ein vollständiger Vorsorge- und Risikoschutz lässt sich allerdings in den meisten Fällen nicht realisieren, kommt BILANZ-Vorsorgeexperte René Weibel zum Schluss.

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