03.02.2012 | 16:34
 

Erb-Prozess: Jetzt spricht der Angeklagte

Erstmals hat sich Rolf Erb zu Wort gemeldet. Vor dem Winterthurer Bezirksgericht sagte der Beschuldigte, dass der Familienkonzern zu keinem Zeitpunkt überschuldet gewesen sei. Er äusserte zudem heftige Kritik an Hans Ziegler, der als Sanierer der Erb-Gruppe amtete.

Im Strafprozess um die Erb-Pleite hat sich erstmals der Beschuldigte Rolf Erb geäussert. Der Familienkonzern sei zu keinem Zeitpunkt überschuldet gewesen, sagte er vor dem Winterthurer Bezirksgericht. Er übte Kritik am amtlichen Gutachten, auf das sich die Anklage weitgehend abstützt.

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrer Replik fest an ihren Vorwürfen. Rolf Erb habe als Konzernchef in den Jahren 1998 bis 2002 wissentlich unwahre Firmenabschlüsse verwendet, um die Banken zu täuschen und zu weiteren Krediten zu veranlassen, obwohl die meisten Firmen der Gruppe längst überschuldet gewesen seien.

Der wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung Angeklagte räumte ein, sein Vater Hugo Erb habe allenfalls zu kurzfristige Bankkredite ausgehandelt. Dieser habe damit im Frühjahr 2003, als die Umsätze im operativen Geschäft zurückgegangen seien, einen Fehler gemacht.

Wenn der nach dessen Tod eingesetzte Sanierer Hans Ziegler besonnener gehandelt hätte, wäre es nicht zwingend zum Untergang gekommen, sagte Rolf Erb. Ziegler hätte nach Ansicht von Erb mit den Banken ein Schuldenmoratorium aushandeln müssen, um den Konzern zu retten.

Grosse Gewinne mit Devisengeschäft

Alle Firmen der Erb-Gruppe, für die er zuständig gewesen sei, seien äusserst erfolgreich gewesen, hielt Erb fest. Auch mit dem Devisengeschäft habe er grosse Gewinne erzielt, allein von Anfang 2001 bis zum Zusammenbruch 2003 fast 650 Millionen Franken.

Die Beteiligung am deutschen Immobilienunternehmen CBB sei rückblickend betrachtet wohl «keine glückliche Investition» gewesen, gestand er ein. Damals sei die Strategie aber nachvollziehbar und vernünftig gewesen.

Für die Geldabflüsse in diese Firma hätten jedoch die Devisengewinne längst gereicht. Nach dem Entscheid, die Beteiligung als «langfristige Investition» anzusehen, habe es ab 1997 zunächst hohe Verlusten gegeben. 2001 sei aber absehbar gewesen, die Gewinnschwelle zu erreichen.

Nach Meinung der Staatsanwaltschaft war die Hoffnung, die CBB könne saniert werden, unbegründet. Und selbst bei Devisengewinnen in Milliardenhöhe wäre «ein riesiges Loch geblieben».

Kritik an amtlichem Gutachten

Nach Ansicht von Rolf Erb kann das Gutachten über die finanzielle Situation einer näheren Prüfung nicht standhalten. Es sei aufgrund falscher Unterlagen erstellt worden. Beigezogen worden seien die Steuerabschlüsse. Nicht berücksichtigt hätten die Sachverständigen beispielsweise noch vorhandene stille Reserven, die hätten aktiviert werden können.

Die stillen Reserven seien durchaus einbezogen worden, entgegnete die Staatsanwaltschaft. Gemäss den Gutachtern hätten jedoch keine Aufwertungsmöglichkeiten bestanden, um die Überschuldung abdecken zu können.

Den Vorwurf, er habe Jahresberichte beschönigt, wies Rolf Erb zurück. Die provisorischen Abschlüsse seien «steueroptimiert» und mit den Steuerbehörden besprochen worden. Er sei aber nie involviert gewesen.

Gemäss der Anklagebehörde hatte Rolf Erb zweifelsfrei von der Unwahrheit der Abschlüsse gewusst. Und bei einer finanziell gesunden Gesellschaft hätten ja auch keine Beschönigungen erfolgen müssen, sagte die Staatsanwältin. Erb habe somit auch gewusst, dass ein Zusammenbruch des Konzerns und dann auch ein Privatkonkurs immer konkreter wurde.

Geschenke wegen schlechter Erfahrungen

Die Geschenke an seine Lebenspartnerin und seine zwei Kleinkinder seien korrekt gewesen, sagte der Beschuldigte. Er bestand darauf, damals sei weder der Niedergang der Erb-Gruppe noch sein Privatkonkurs voraussehbar gewesen. Er habe somit über sein Privatvermögen frei verfügen können.

Nach Erfahrungen in einem wüsten Scheidungskrieg habe er die neue Partnerin und die gemeinsamen Kinder finanziell absichern wollen. «Jeder verantwortungsbewusste Vater mit Vermögen hätte das so gemacht», sagte er.

Der Vertreter der Geschädigten erklärte dazu, dass für eine Unterhaltsleistung eine schriftliche Vereinbarung und der Einbezug der vormundschaftlichen Behörde nötig gewesen wäre. Diese habe es nicht einmal im Ansatz gegeben.

Die Unterhaltspflicht sei also offensichtlich nicht das Motiv gewesen. Vielmehr habe Erb versucht, «zu retten, was zu retten ist». Und die Übertragung des Schlosses Eugensberg im Wert von 27 Millionen Franken an die Kinder beruhe auf einem nichtigen Kaufvertrag. All die Vermögenswerte müssten den Gläubiger zugute kommen, verlangte der Geschädigtenvertreter.

(vst/sda)

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