Deckungsgrad-Index
Index zum Deckungsgrad der Schweizer Pensionskassen

Entwicklung der Indices seit Dezember 2004:
- Alle Pensionskassen
- Privat-rechtliche Pensionskassen
- Öffentlich-rechtliche Pensionskassen
- Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen

Entwicklung der Indices nach Vermögensgrösse seit Dezember 2004:
- Pensionskassen unter 100 Mio. CHF
- Pensionskassen mit 100 bis 500 Mio. CHF
- Pensionskassen mit 500 bis 1000 Mio. CHF
- Pensionskassen über 1000 Mio. CHF
Wieso dieser Index?
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse misst das Verhältnis von Anlagevermögen zu den Vorsorgeverpflichtungen. Er gilt als wichtige Kenngrösse, weil sich damit direkt die Auswirkungen der Entwicklung an den Finanzmärkten auf die Vermögenslage der beruflichen Vorsorge beziffern lassen.
Was zeigt der Index?
Liegt der Deckungsgrad über 100 Prozent, bestehen Schwankungsreserven, mit denen sich in Schwächphasen Verluste ausgleichen lassen.
Bei einem Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt eine Unterdeckung vor, welche die Risikofähigkeit einer Pensionskasse und damit ihre Renditemöglichkeiten einschränken. In der Regel handelt es sich allerdings nur um Buchverluste. Die Rentenzahlungen sind nicht unmittelbar gefährdet.
Kritisch wird die Lage jedoch, wenn der Deckungsgrad unter 90 Prozent sinkt. Dann schreibt auch das Gesetz vor, dass der Stiftungsrat Massnahmen ergreifen muss, um die finanzielle Lage zu stabilisieren und zu verbessern.
Wie wird der Index berechnet?
Der Hauptindex beruht auf dem Swiss Institutional Survey von Lusenti Partners. Ausgewertet werden die nach Vermögensgrösse gewichteten Daten von 107 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Gesamtvermögen von 132,2 Milliarden Franken.
Der aktuelle Indexstand wird quartalsweise auf Basis des Pictet-Performanceindex BVG-25 mit einem Aktienanteil von 25 Prozent sowie einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent hochgerechnet.
Was bietet der Index sonst noch?
Die älteren Indexangaben werden gemäss den effektiven Umfrageergebnissen des Swiss Institutional Survey von Lusenti Partners nachgeführt.
Nebst dem Hauptindex werden die drei Unterindices privat-rechtliche Pensionskassen, öffentlich-rechtliche Pensionskassen sowie Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen geführt. Die Lebensversicherungen mit Vollgarantie werden nicht berücksichtigt.
Artikel zum Thema
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Von BILANZ, Handelszeitung und Stocks. In Zusammenarbeit mit Lusenti-Partners.
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